Litfin Stiftung.
IMPULSEFÜRGÖTTINGEN
Antragstellung

Förderung beantragen.

Sie möchten bei uns einen Antrag auf Förderung Ihres Projektes stellen?

Um Ihnen die Antragstellung zu erleichtern und uns die Bewertung der Kriterien zu vereinfachen, steht ein Formular zum Download bereit. Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie unsere Geschäftsbedingungen an.

Stichtage sind 1. Februar und 1. August. Das Kuratorium trifft seine Förderentscheidungen in der Regel 3–4 Wochen nach den Stichtagen.


Der Förderprozess


01

Antrag einreichen

Online-Formular ausfüllen, ggf. Unterlagen anhängen.

02

Kuratoriumsentscheid

3–4 Wochen nach Stichtag in der Kuratoriumssitzung.

03

Bescheid & Mittelabruf

Im Falle einer Bewilligung können die Mittel abgerufen werden.

04

Verwendung der Mittel

Verwendungsnachweis und Projektbericht

Förderkriterien


Gefördert werden
Nicht gefördert werden
  • 01Projekte im Rahmen des satzungsgemäßen Stiftungszwecks
  • 02Projekte gemeinnütziger Organisationen
  • 03Vorhaben in der Region Göttingen
  • 04Innovative Projekte mit nachhaltiger Wirkung
  • 05Anschubfinanzierung (keine Dauerfinanzierung)
  • 06Zeitlich eng gefasste Förderrahmen
  • 07Projekte, die der Allgemeinheit zugänglich sind
  • 08Preise und Auszeichnungen für besondere Leistungen
  • 01Unterstützung von Einzelpersonen
  • 02Laufende und allgemeine Kosten sowie Ersatzinvestitionen
  • 03Standardaufgaben
  • 04Gebäudeinstandhaltung
  • 05Anteilige Finanzierung an größeren Gesamtprojekten ohne spezielle Zuordnung
  • 06Bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte
  • 07Kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
  • 08Sponsoring und Spenden an andere Stiftungen zwecks Kapitalerhöhung

Umgang mit Fördergeldern.

  • § 1

    Zur Auszahlung wird das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Mittelabruf“ benötigt.

  • § 2

    Die Fördersumme wird nicht pauschal ausgezahlt, sondern nach vorliegenden Rechnungen, konkreten Angeboten bzw. verbindlichen Kostenvoranschlägen.

  • § 3

    Die Mittel sind sparsam, wirtschaftlich und projektgebunden einzusetzen.

  • § 4

    Bei nicht zweckentsprechender Verwendung sind die Fördermittel zurückzuzahlen.

  • § 5

    Nicht verbrauchte Mittel sind umgehend an die Stiftung zu erstatten.

Bereit, Ihren Antrag einzureichen?

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