Förderkriterien
Gefördert werden:
- ausschließlich Projekte im Rahmen des satzungsgemäßen Stiftungszwecks
- ausschließlich Projekte gemeinnütziger Organisationen
- vorrangig Projekte in der Region Göttingen
- innovative Projekte mit nachhaltiger Wirkung
- Anschubfinanzierung (keine Dauerfinanzierung)
- Projekte mit einem zeitlich eng gefassten Förderrahmen
- Projekte, die der Allgemeinheit zugänglich sind
- Preise und Auszeichnungen für besondere Leistungen
Nicht gefördert werden:
- Unterstützung von Einzelpersonen
- laufende und allgemeine Kosten sowie Ersatzinvestitionen
- Standardaufgaben
- Gebäudeinstandhaltung
- anteilige Finanzierung an einem größeren Gesamtprojekt ohne spezielle Zuordnung
- bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte
- kommerzielle Einrichtungen und Veranstaltungen
- Sponsoring und Spenden an andere Stiftungen zum Zweck der Kapitalerhöhung
Umgang mit Fördergeldern:
- Zur Auszahlung der Fördersumme wird das vom Förderempfänger ausgefüllte und unterschriebene Formular „Mittelabruf“ benötigt.
- Die Fördersumme wird nicht pauschal ausgezahlt, sondern nach vorliegenden Rechnungen, konkreten Angeboten, bzw. verbindlichen Kostenvoranschlägen.
- Die Mittel sind sparsam, wirtschaftlich und projektgebunden einzusetzen.
- Bei nicht zweckentsprechender Verwendung der Fördermittel sind diese zurückzuzahlen.
- Nicht verbrauchte Mittel sind umgehend an die Stiftung zu erstatten.
Bitte unbedingt beachten:
- Um Fördermittel zu beantragen, ist das vorgesehene Formular (s. Downloads) auszufüllen. Formlos gestellte Anträge werden nicht bearbeitet.
- In der Öffentlichkeitsarbeit ist die Susanne und Gerd Litfin Stiftung zu nennen. Dabei sind die Kriterien der Geschäftsbedingungen zu beachten.